Die E-Rechnung – das müssen Sie jetzt wissen
Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie, was das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnungspflicht beinhalten und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt schon vorbereiten können.
Was steht im Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort Deutschland zu stärken. Es beinhaltet steuerliche Entlastungen, den Abbau bürokratischer Hürden und verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen. Unternehmen sollen von Maßnahmen wie der Einführung der E-Rechnungspflicht profitieren. Davon sind grundsätzlich alle Leistungen aus dem B2B Bereich betroffen, die im Inland ansässig sind.
Ab 2025 wird erstmals der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend. Für die Erstellung und den Versand gibt es großzügige Übergangsfristen:
Bis 31.12.2026
Papier- & PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
Bis 31.12.2027
Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro hat.
Ab 01.01.2028
Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind damit zwingend erforderlich.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV oder Fahrausweise nach § 34 UStDV. Diese dürfen weiterhin z.B. in Papierform übermittelt werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Mit dem Wachstumschancengesetz und der Einführung der E-Rechnungspflicht gibt es auch eine neue Definition der E-Rechnung. Ab Januar 2025 gilt folgendes:
Die E-Rechnung ist eine Rechnung, welche in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, das eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Beispiele für E-Rechnungsformate sind unter anderem X-Rechnung oder ZUGFeRD. Damit ist ab Januar 2025 eine PDF-Rechnung, welche per E-Mail versendet wird, keine E-Rechnung mehr.
Was bedeutet das für die Buchführung?
Da Ihre Mandanten zukünftig sowohl E-Rechnungen erhalten als auch versenden werden, wird sich die Arbeitsweise vollkommen ändern. Die Nutzung des digitalen Belegbuchens für alle Ihre Finanzbuchführungs-Mandanten wird notwendig, da nur so die E-Rechnungen ausgelesen und verbucht werden können. Auch für die Aufbewahrungspflicht gibt es Änderungen, denn diese kann zukünftig nur noch durch ein digitales Belegarchiv erfüllt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufbewahrungspflicht für den Datensatz gilt und nicht für das mitgelieferte Belegbild (z. B. ZUGFeRD-Format). Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt schon auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten. So haben Sie eine Vorlauf-Phase, in der Sie und Ihre Mandanten sich ausprobieren können und vermeiden damit Überraschungen ab 2025.
Wir informieren Sie, sobald es weitere Informationen zur E-Rechnung gibt.