Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Beiträge, die ein pflichtversicherter oder ein nach § 6 SGB VII freiwillig versicherter Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Werden Leistungen aus einer solchen Versicherung bezogen, so gehören diese zu den Betriebseinnahmen. Die Betriebseinnahmen sind nach den Regelungen des § 3 Nr. 1 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.
Wichtig:
Das Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen gem. § 3 c Abs. 1 EStG greift in diesen Fällen nach Auffassung des BMF und der obersten Finanzbehörden der Länder nicht.