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Steuertipps

Der Bundesrat hat im November dieses Jahres dem sog. Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) zugestimmt, so dass zum Anfang des Jahres eine Vielzahl neuer steuerlicher Regelung in Kraft treten. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen für die Praxis vor.
Gesellschafter von gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaften (z.B. GbR) können Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen, als sog. Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen.
Zum Veranlagungszeitraum 2014 wurde der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch den gesetzlich definierten Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ ersetzt.
Wer eine Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann dem Fiskus nicht leicht entfliehen. Denn auch wenn man im Alter seinen Wohnsitz im Inland aufgibt und den Ruhestand im Ausland genießt, unterliegt die gesetzliche Rente im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht grundsätzlich weiter der Besteuerung in Deutschland.

Geschenke: Betriebsausgabenabzug