Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie, was das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnungspflicht beinhalten und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt schon vorbereiten können.
Wie bereits mitgeteilt, hat die Finanzverwaltung die Frist zur Aufrüstung von Registrierkassen mit einer zertifizierten Sicherheitslösung (TSE) bzw. die Pflicht zur Anschaffung einer solchen Kasse auf den 30. September 2020 verschoben. Davon unberührt ist jedoch die gesetzlich vorgesehene Belegausgabepflicht – diese greift zum 01.01.2020.
Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2020 an den Verbraucherpreisindex angepasst. Dieser stieg im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenleistungen um 2,8 % während der Wert für Unterkunft bzw. Mieten um 1,8 % gestiegen ist.