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Lohn & Gehalt

Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen (vgl. hierzu bereits Mandanteninformationsbrief vom 01.09.2019).
Die Bundesregierung hat am 21.08.2019 den Gesetzesentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) beschlossen.
Die bisherigen Regelungen zur „Gleitzone“ wurden zum 01.07.2019 durch die Regelungen zum „Übergangsbereich“ ersetzt. Innerhalb des Übergangsbereichs werden die Beitragsanteile des Arbeitnehmers nach einer bestimmten im Gesetz festgelegten Formel vermindert.
Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Beschäftigungsortsprinzip. Eine Beschäftigung unterliegt also i.d.R. in dem Staat der Sozialversicherung, in dem sie ausgeübt wird.
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind nicht ermäßigt zu besteuern. Es handelt sich vielmehr um laufenden Arbeitslohn. Dies entschied kürzlich der Bundesfinanzhof.