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Rückführung Solidaritätszuschlag ab 2021

Lohn & Gehalt

Rückführung Solidaritätszuschlag ab 2021

Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen (vgl. hierzu bereits Mandanteninformationsbrief vom 01.09.2019).

Konkret sieht das Gesetz vor, dass der Soli in Zukunft erst anfällt, wenn tarifliche Einkommensteuern i.H.v. mehr als 16.956 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 33.912 € (bei Zusammenveranlagung) festgesetzt werden. Danach beginnt die Milderungszone für sog. Besserverdiener – diese werden ebenfalls, allerdings bei steigendem Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet.