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Sozialversicherungsrechengrößen 2019

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Sozialversicherungsrechengrößen 2019

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Demnach gelten für 2019 folgende Werte:

 

Werte in €

West

Ost

Beitragsbemessungsgrenze

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Allgemeine Rentenversicherung

6.700,00

80.400,00

6.150,00

73.800,00

Knappschaftliche Rentenversicherung 8.200,00 98.400,00 7.600,00 91.200,00
Arbeitslosenversicherung

6.700,00

80.400,00

6.150,00

73.800,00

Kranken- und Pflegeversicherung 4.537,50 54.450,00 4.537,50 54.450,00

 

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 5.062,50 € monatlich bzw. 60.750€ jährlich festgelegt.

Daneben wurde auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf monatlich 3.155 € (West) bzw. 2.870 € (Ost) und somit jährlich auf 37.380 € (West) bzw. 34.440 € (Ost) erhöht. Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten die „West-Werte“ bundeseinheitlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung beträgt nach der o.g. Neuregelung 38.901 €.