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Mobilität

Fördert der Arbeitgeber, zusätzlich zum gezahlten Lohn und Gehalt, die Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (dies gilt für Barzuschüsse sowie für Sachleistungen, wie das sog. Jobticket oder eine Bahn-Card), müssen diese Arbeitgeberleistungen nicht mehr versteuert werden.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die steuerliche Förderung der Elektromobilität zukünftig weiter auszubauen.