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Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2019 an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen.
Aufgrund von EU-Vorgaben ändert sich die umsatzsteuerliche Handhabung von Gutscheinen zum 01.01.2019 auch in Deutschland.