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Aktuelles

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten.
Fördert der Arbeitgeber, zusätzlich zum gezahlten Lohn und Gehalt, die Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (dies gilt für Barzuschüsse sowie für Sachleistungen, wie das sog. Jobticket oder eine Bahn-Card), müssen diese Arbeitgeberleistungen nicht mehr versteuert werden.
Nachfolgend beantworten wir aktuelle Fragen rund um die Steuererklärung 2018 von Arbeitnehmern:
Arbeit auf Abruf liegt dann vor, wenn die Dauer der (Teilzeit-)Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die Lage der Arbeitszeit von der Konkretisierung des Arbeitgebers durch Abruf der Arbeitsleistung abhängt.
In Zeiten steigender Immobilienpreise ist die Grunderwerbsteuer mittlerweile vielerorts zu einem gewichtigen Kosten-faktor geworden.
Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2019 an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Da die letzte Festlegung zum 01.01.2017 stattfand, erfolgt nunmehr eine erneute Änderung zum 01.01.2019.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die steuerliche Förderung der Elektromobilität zukünftig weiter auszubauen.
Aufgrund von EU-Vorgaben ändert sich die umsatzsteuerliche Handhabung von Gutscheinen zum 01.01.2019 auch in Deutschland.