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Aktuelles

Bei gemischt genutzten Gegenständen (teilweise unternehmerisch, teilweise privat) hat der Unternehmer ein umsatzsteuerliches Zuordnungswahlrecht. Er kann den Gegenstand vollständig oder teilweise oder gar nicht seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen.
Seit längerem war streitig, ob Unterrichtsleistungen von Fahrschulen der Umsatzsteuer unterliegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Streit nun vor kurzem entschieden und eine Umsatzsteuerpflicht bejaht.
Der Bundesfinanzhof hat mit dem Urteil vom 10.10.2018, X R 44/17 nochmals bestätigt, dass die Kfz-Überlassung bei Minijobs (geringfügig Beschäftigten) nicht fremdüblich sei und deswegen unter nahestehenden Personen nicht anzuerkennen sei.
Seit dem 1.1.2019 ist die Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einkommensteuerfrei.
Die steuerliche Rechtsprechung hat mehrmals entschieden, dass eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, eine private Versicherung darstellt.
Die Beiträge, die ein pflichtversicherter oder ein nach § 6 SGB VII freiwillig versicherter Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Onlinewerbung z.B. in Form von Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Marketingbestandteil. Für internetbasierte Geschäftsmodelle ist sie essentiell.
Innovationen bzw. Forschung und Entwicklung (FuE) werden in Deutschland bisher steuerlich nicht gefördert. Damit bildet Deutschland unter den Industriestaaten (zusammen mit wenigen anderen, z.B. Bulgarien, Schweden, Liechtenstein) eine Ausnahme.

Bruchteilsgemeinschaft ist kein Unternehmer (mehr)

Der BFH hat seine Rechtsprechung zum umsatzsteuerlichen Unternehmer bei einer Gemeinschaft geändert. Die Gemeinschaft scheidet nach dieser neuen Auffassung nun regelmäßig als Unternehmer aus. Dieses sind vielmehr alleinig die dahinterstehenden Gemeinschafter.  

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) macht in einer Pressemitteilung vom 19. Februar 2019 auf eine zurzeit von einigen Finanzämtern praktizierte Vollzugspraxis aufmerksam, wonach Mittelständler zur Zahlung einer Digitalsteuer herangezogen werden sollen.